Steuerberater Recklinghausen | Stephen Tschöpe

Seit drei Generationen der Steuerberater in Recklinghausen an Ihrer Seite.

Unser Ziel war, ist und bleibt die individuelle und ganzheitliche Beratung.

Unser Familienunternehmen steht Ihnen seit drei Generationen in sämtlichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Ein besonderes Know-how bieten wir Ihnen als Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) in den Bereichen Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung. Lassen Sie sich von uns beraten!

Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung

Wir setzen uns dafür ein, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird und möglichst Konflike der Erben zu lösen. Ganz typisch für den Einsatz eines Nachlassverwalters sind beispielsweise Gegenstände, die nicht zu teilen sind, wie: Immobilien, wertvolle Gegenstände oder Dinge mit persönlichem Wert. Oft werden solche Sachgüter verkauft und das Geld dann aufgeteilt, was aber in den seltensten Fällen der Wille des Erblassers/der Erblasserin ist. So will er/sie vielmehr, dass die Gegenstände im Familienbesitz bleiben.

Als zertifizierter Testamentsvollstrecker sehen wir uns in einer neutralen, objektiven Rolle. Wir vermitteln und tragen dafür Sorge, dass der Wille des Erblassers durchgeführt wird. Auch kann es unsere Aufgabe sein, innerhalb einer Erbengemeinschaft den Nachlass zunächst zu verwalten und zu bewahren, bis die Aufteilung geklärt ist.

Folgende Fallgestaltungen haben wir bereits erfolgreich begleitet:

  • Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses bei unerfahrenen oder minderjährigen Erben
  • Verteidigung des Vermögens vor Dritten (Sozialbehörden, Ex-Ehegatten, Kindern etc.)
  • Unternehmensnachfolge durch Generationenwechsel

Was wir für Sie tun können:

  • Beratung zur Testamentsvollstreckung in allen Steuerfragen
  • Vertretung als Testamentsvollstrecker bei Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft
  • Prüfung der Zweckmäßigkeit einer Testamentsvollstreckung
  • Durchführung als Testamentsvollstrecker

Nachlassverwaltung

Die Aufgaben beim Thema „Vererben und Erben" werden kontinuierlich anspruchsvoller. So werden wir oft nach unserer qualifizierten Beratung gefragt, zum Beipsiel zum Thema Testament und der Verwaltung Ihres Nachlasses.

Mein persönlicher Anspruch ist es, Ihren Nachlass in Ihrem Sinne zu betreuen und hierbei im Interesse Ihrer Erben zu einem positiven Ergebnis zu kommen. Wenn der Nachlass überschuldet ist, kann keine Nachlassverwaltung durchgeführt werden. Es greift dann das Nachlassinsolvenzverfahren.